Betrifft Sie ein Schaden, verständigen Sie umgehend (längstens innerhalb von 3 Tagen) Ihre Vertrauensperson .

Diese nimmt vor Ort mithilfe eines Schadensformulares den Vorfall und sein Ausmaß auf und leitet die Daten an den Vorstand weiter.
Dieser bespricht den Leistungsmodus und veranlasst die Überweisung für die zu reparierenden oder neu zu beschaffenden Sachwerte.

Handelt es sich um einen Brandfall, kommt nach Ihrer Meldung an die zuständige Vertrauensperson so schnell wie möglich eine
Brandkommission zusammen (Mitglied, Vertrauensperson, Vorstandsvertretung und ev. ein Sachverständiger), welche ein Brand-
protokoll erstellt (Brandentstehung, Brandbekämpfung, Meldung an die Polizei bzw. an das zuständige Gericht).
Ein Schadensbetrag wird ermittelt und auf Ihr angegebenes Bankkonto überwiesen.
(Vergütung höchstens in Höhe der Versicherungssumme)

Ein Beispiel

Nehmen wir an, Sie sind im Bezirk Bruck/Mur in der Gemeinde St. Sebastian beheimatet.
Ihre Vertrauensperson ist derzeit Herr Josef Sommerauer.
Seinen Sprengel haben wir mit Mariazell benannt.

Durch einen zündenden Blitzschlag fing eine Holzhütte, die Sie mit 2 Klassen bei uns versichert haben, Feuer und brannte bis auf die Grundmauern nieder.
(Derzeit – seit 07.03.2024 – beträgt der Wert einer Klasse € 12.900,–. Der Wert der Klassen wird alljährlich von der
Generalversammlung – allen anwesenden Mitgliedern – unter Berücksichtigung der Inflation, festgelegt.)

Im obigen Brandfall sei gesagt, dass es sich um einen Totalschaden handelt.
Es steht Ihnen als Schadenersatz eine Summe von € 25.800,– zur Verfügung.
Wenn Sie die Holzhütte oder auch ein anderes Gebäude wieder errichten, erhalten
Sie den Betrag, wie bei der Brandkommission festgelegt, ausbezahlt.
Erklären Sie aber, kein Gebäude mehr zu errichten, dann erhalten Sie nur die Hälfte, also € 12.900,–.

Der Ort für den Neubau kann auch außerhalb der angeführten drei Bezirke liegen.

Sollte Ihr Sprengel mit einer Brandkassierung belastet sein, sind Sie als durch den Brand Betroffener von der Brandumlage befreit.
Wir haben in den drei Bezirken insgesamt 51 Sprengel.
Im Durchschnitt kommt es alle drei bis vier Jahre zu einer Brandkassierung.
Je nach Schadenhöhen werden die Sprengel von 1 bis 51 reihum zur Leistung der Brandumlage herangezogen.
Kassiert wird, wenn der Reservetopf sich dem Ende zuneigt.

Erwähnenswert ist auch:
Blitz- und Brandschutz ist in unser aller Interesse.
Je weniger Schäden, umso längere Intervalle unserer Brandumlagekassierung.